Die Gesellschaft Metako CZ s.r.o., Id.-Nr. 25560786, eingetragen beim Landgericht in Brünn, Abteil C, Einlage 33379/KSBR, verfügt zum 25.5.2018, also zum Tag des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachstehend „Verordnung“ genannt) GDPR, über erforderliche Absicherung zur Unterstützung von Erfüllung der Anforderungen der Verordnung, welche vom Datenverwalter und Datenverarbeiter aufgrund der Verordnung  zu erfüllen sind.

Die allgemeine Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten (nachstehend „allgemeine Verordnung“ oder „GDPR“ genannt) stellt einen aktualisierten Rechtsrahmen für den Schutz von personenbezogenen Daten im europäischen Raum dar, der ab 25. Mai 2018 die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einschließlich der Rechte des Betroffenen (der natürlichen Person) direkt festlegt.

 Im tschechischen Rechtsumfeld ersetzt also die allgemeine Verordnung ab 25. Mai 2018 das Gesetz Nr. 101/2000 GBl. zum Schutz personenbezogener Daten.